Hauptfriedhof Friedrichsdorf
KernstadtTaunusstraße 30, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber, Urnenwand, anonyme Bestattungen und der Trauerhain. Hier liegen Philipp Reis, Karl Willy Wagner und Louis Frédéric Garnier.
Sieben Friedhöfe mit Bestattungen, alle in städtischer Hand. Welche Gräber es wo gibt, was sie seit März 2025 kosten und welche Regeln die Friedhofsordnung vorgibt.
Schematische Karte nach OpenStreetMap-Koordinaten
Friedhof Seulberg · Foto: Karsten Ratzke, CC0, Wikimedia Commons, zugeschnitten
Stand: 28. September 2026. Friedhofsordnung und Gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf, beide in Kraft seit 06.03.2025.
Adresse, Grabarten und Anfahrt. Die Fahrstrecken gelten ab unserem Haus im Haberweg. Fahren Sie über die Karte, um einen Friedhof hervorzuheben.
Schematische Karte nach OpenStreetMap-Koordinaten
Taunusstraße 30, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber, Urnenwand, anonyme Bestattungen und der Trauerhain. Hier liegen Philipp Reis, Karl Willy Wagner und Louis Frédéric Garnier.
Taunusstraße 152, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber sowie Urnengräber im Trauerhain, am Waldrand gelegen.
Lohgrundweg, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber, Urnenwand, anonyme Bestattungen und Trauerhain. Unser nächster Friedhof in Friedrichsdorf, rund 4 Kilometer Fahrt.
Wingertstraße 53, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber, Rasengräber, Urnenwand und anonyme Bestattungen. Hier liegen auch 15 Zwangsarbeiter aus dem Zweiten Weltkrieg.
Zum Köpperner Tal, 61381 Friedrichsdorf. Nur noch Urnengräber im Trauerhain. Seit 1924 steht hier das Ehrenmal.
Rodheimer Straße, 61381 Friedrichsdorf. Reihen- und Wahlgräber, Urnenwand und anonyme Bestattungen.
Alt-Burgholzhausen, 61381 Friedrichsdorf. Ein Urnenfeld, anonym oder mit Namen an zentraler Stelle, im Rosengrabfeld.
Die jüdischen Friedhöfe in Seulberg und Burgholzhausen sind Denkmäler, Bestattungen finden dort nicht statt.
So beschreibt die Friedhofsordnung die Gräber. Dazu kommt jeweils die Gebühr für die Beisetzung.
Für einen Sarg, für die Dauer der Ruhezeit. Keine Verlängerung.
Ein- oder mehrstellig, Lage wählbar, jahresweise verlängerbar. In jede Grabstelle dürfen zusätzlich zwei Urnen.
Stehender Grabstein, davor ein Plattenstreifen für Blumen. Die Stadt mäht und pflegt, eigene Bepflanzung gibt es nicht.
Für eine Urne, für die Ruhezeit, ohne Verlängerung.
Für bis zu sechs Urnen, Lage wählbar, verlängerbar. Die Gebühr gilt je Urne.
Urnengrab in einer Rasenfläche mit Bäumen, den Platz wählen Sie in Absprache. Eine bodengleiche Platte, kein Grabschmuck.
Eine Kammer für bis zu zwei Urnen. Die Platte gibt die Stadt vor, Blumen an den Platten sind nicht erlaubt.
Rasenfeld ohne Kennzeichnung am Grab. Name und Lebensdaten stehen auf einer zentralen Tafel.
Anonym in einer Rasenfläche, ohne Kennzeichnung und ohne Grabschmuck.
Seit dem 6. März 2025 gilt eine neue Gebührenordnung für alle Friedhöfe. Wählen Sie die Grabart.
| Grabart | Nutzung | Gebühr |
|---|---|---|
| Reihengrab | 25 Jahre | 2.000,00 € |
| Wahlgrab, je Grabstelle | 25 Jahre, verlängerbar | 3.000,00 € |
| Rasengrab für Erdbestattung, Pflege durch die Stadt | 25 Jahre | 1.900,00 € |
| Verlängerung Wahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 120,00 € | |
| Reihengrab für Kinder bis 5 Jahre | gebührenfrei |
| Grabart | Nutzung | Gebühr |
|---|---|---|
| Urnenreihengrab | 25 Jahre | 1.100,00 € |
| Urnenwahlgrab, je Urne, bis 6 Urnen | 25 Jahre, verlängerbar | 1.300,00 € |
| Urnengrab im Trauerhain | 25 Jahre | 1.100,00 € |
| Rasengrab für Urnen, Pflege durch die Stadt | 25 Jahre | 1.100,00 € |
| Kammer in der Urnenwand, bis 2 Urnen | 25 Jahre | 1.200,00 € |
| Urnenfeld mit Namensnennung, je Urne | 25 Jahre | 500,00 € |
| Namenloses Urnenfeld, je Urne | 25 Jahre | 500,00 € |
| Verlängerung Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 52,00 € | |
| Verlängerung Urnenwand, je Kammer und Jahr | 48,00 € |
| Leistung | Träger | Gebühr |
|---|---|---|
| Bestattung eines Sarges, mit Sargträgern der Stadtwerke | Stadt | 1.200,00 € |
| Bestattung eines Sarges, mit Sargabsenkwagen | Stadt | 1.025,00 € |
| Bestattung eines Sarges, mit eigenen Sargträgern | Stadt | 900,00 € |
| Beisetzung einer Urne im Grab oder Trauerhain | Stadt | 200,00 € |
| Beisetzung einer Urne in der Urnenwand | Stadt | 150,00 € |
| Benutzung der Trauerhalle | Stadt | 300,00 € |
| Betreuung einer Trauerfeier außerhalb der Trauerhalle | Stadt | 50,00 € |
| Kühlzelle je Tag | Stadt | 45,00 € |
| Genehmigung eines Grabmals | Stadt | 30,00 € |
| Ausfertigung oder Änderung einer Graburkunde | Stadt | 15,00 € |
Quelle: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf, in Kraft seit 06.03.2025. Die Gebühr für die Beisetzung umfasst Ausheben und Schließen des Grabes, den Transport zum Grab und das Absenken.
Ein Recht haben Menschen, die zuletzt in Friedrichsdorf gewohnt haben, ein Grabrecht besitzen oder in der Stadt gestorben sind. Frühere Einwohner, die zuletzt in einem Pflegeheim außerhalb gelebt haben, zählen dazu, § 3 der Friedhofsordnung.
Für alle anderen entscheidet die Friedhofsverwaltung, einen Anspruch gibt es nicht.
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 11 Uhr, § 10. Am Wochenende und an Feiertagen sind keine Beisetzungen vorgesehen.
Reihen- und Urnenreihengräber müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung hergerichtet sein. Erlaubt ist nur Grabschmuck, der verrottet.
Bei jeder Bestattung wählen Sie zwischen einem Grabfeld mit allgemeinen und einem mit besonderen Gestaltungsvorschriften, § 31. Treffen Sie keine Wahl, gelten die besonderen Vorschriften. Wir erklären Ihnen vorher, was das für Grabstein und Bepflanzung heißt.
Als Friedhofsgärtnerei pflegen wir Gräber auf den Friedrichsdorfer Friedhöfen. Zu jedem gibt es eine eigene Seite:
Die Frist von sechs Monaten für das Herrichten des Grabes übernehmen wir gern für Sie. Wer die Pflege für die ganze Ruhezeit regeln möchte, schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab, abgesichert über die Treuhandstelle.
Sieben mit Bestattungen: den Hauptfriedhof an der Taunusstraße, die Friedhöfe in Dillingen, Seulberg und Burgholzhausen, den Waldfriedhof Köppern sowie die alten Friedhöfe in Köppern und Burgholzhausen. Dazu kommen zwei jüdische Friedhöfe als Denkmäler.
Ein Urnenreihengrab und ein Urnengrab im Trauerhain kosten je 1.100 € für 25 Jahre, eine Kammer in der Urnenwand 1.200 €. Das Urnenfeld mit Namen oder anonym kostet 500 €. Dazu kommen 200 € für die Beisetzung, in der Urnenwand 150 €.
Ein Reihengrab kostet 2.000 €, ein Wahlgrab 3.000 € je Grabstelle, ein Rasengrab 1.900 €. Die Bestattung des Sarges kostet 1.200 € mit Sargträgern der Stadtwerke.
Nein. Die Stadt vergibt Nutzungsrechte nur im Todesfall. Wer vorsorgen möchte, hält Friedhof und Grabart in einer Bestattungsverfügung fest.
Auf dem Waldfriedhof an der Wingertstraße. Das Gelände hat die Gemeinde im Zweiten Weltkrieg von Rodheim gekauft, seitdem liegt der Friedhof außerhalb der Köpperner Gemarkung. Auf dem alten Friedhof am Köpperner Tal gibt es nur noch den Trauerhain für Urnen.
Das Standesamt der Stadt, Hugenottenstraße 55, Telefon 06172 731-15600. Es vergibt die Gräber, genehmigt Grabmale und plant die Beisetzungen.
Alle Adressen haben wir im September 2026 auf den Seiten der Stadt Friedrichsdorf geprüft.
Alle Gebühren und Regeln haben wir am 28. September 2026 in Friedhofsordnung und Gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf geprüft. Gebühren ändern sich. Den aktuellen Betrag nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.