Wer beigesetzt wird
Ein Recht haben Kronberger, Inhaber eines Grabrechts und Menschen, die in Kronberg gestorben sind. Auch wer lange hier gelebt und die letzten Jahre anderswo verbracht hat, § 2 der Satzung. Für alle anderen braucht es die Genehmigung des Magistrats.
Wann beigesetzt wird
Särge montags bis donnerstags um 10 und 13.30 Uhr, freitags um 10 Uhr. Urnen montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags von 9 bis 10.30 Uhr. In Ausnahmen freitags um 13.30 Uhr gegen Zuschlag, § 7.
Wie das Grab aussieht
Sechs Monate nach der Beisetzung oder dem Erwerb muss das Grab hergerichtet sein, § 29. Bei Baum- und Wiesengräbern gibt es keine Bepflanzung, nur die erdebene Platte. Grabschmuck liegt dort höchstens zwei Wochen, danach nur an der vorgesehenen Stelle.
Öffnungszeiten
Von April bis September von 8 bis 21 Uhr, von Oktober bis März von 9 bis 18 Uhr.